Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma SCL Latza, Ingrid Latza, Köln-Porz
1. GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung zwischen SCL Latza und dem Besteller -- auch für alle zukünftigen Geschäfte -- gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt SCL LATZA nicht an, es sei denn, SCL Latza hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. VERTRAGSSCHLUSS UND RÜCKTRITT
SCL Latza verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist SCL Latza zum Rücktritt berechtigt.

3. LIEFERUNG
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von SCL Latza verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Waren, die im IV. Quartal geordert werden, bedürfen in Menge und Termin der Absprache.
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkäufe bleiben uns vorbehalten. Alle Angaben, Maße und Abbildungen sind bestmöglichst ermittelt, jedoch geringfügige Änderungen in Form, Farbe und Gestalt behalten wir uns vor. Abweichungen bzw. Sonderanfertigungen können vereinbart werden. Muster bleiben unser Eigentum. Für die beim Naturstoff Holz vorkommenden natürlichen Farbunterschiede, Maserungen u.ä. übernehmen wir keine Garantie.

4. FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG, VERZUG
Der Kaufpreis, zuzüglich Speditionsversandkosten, die gesondert mitgeteilt werden, wird sofort mit Bestellung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist SCL Latza berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls SCL Latza ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist SCL Latza berechtigt, diesen geltend zu machen.
5. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von SCL Latza anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von SCL Latza.
7. MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Liegt ein von SCL Latza zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist SCL Latza nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist SCL Latza zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die SCL Latza zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. SCL Latza haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet SCL Latza nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von SCL Latza ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus § 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern SCL Latza fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eineVerjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

8. DATENSCHUTZ
Bei SCL Latza steht Ihre Zufriedenheit an erster Stelle, und ein Teil unserer Aufgabe ist, Ihre Privatsphäre zu schützen. Wir verwenden die von uns gesammelten Informationen über Sie, um Bestellungen auszuführen und Ihnen einen bequemeren Einkauf zu ermöglichen. Dies geschieht jedoch selbstverständlich unter strenger Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Daten. SCL Latza stellt Ihre persönlichen Daten nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung.

9. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Inrid Latza. SCL Latza ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.